Lernen anhand von Fällen hat Vorteile: Wissen wird nicht isoliert gepaukt, sondern gleich angewandt. Es verbergen sich aber auch Gefahren: Wird vermeintlich Bekanntes erkannt, wechselt der unkonzentrierte und/oder aufgeregte Geist in den „Abspulmodus“: Die Lösung löst sich vom eigentlichen Fall und das Unheil nimmt seinen Lauf. Das LG-Bonn hat in seinem Urteil vom 28. 3. 2012 – 5 S 205/11 , NJW-RR 2012, 1008 einen „gefahrträchtigen“ Fall entschieden. Der Fall ist einem bekannten Urteil des BGH sehr ähnlich, doch... die Besonderheiten schlummern im Detail.
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